Bei einer Störung des autistischen Spektrums handelt es sich um eine Störung des mittleren bis schweren Grades, die unausweichlich eine bedeutende lebenslange Behinderung darstellt. Personen mit einer Störung des autistischen Spektrums benötigen eine frühzeitige und fachliche Hilfe, einen Schutz auf verschiedenen Ebenen sowie ein dauerhaftes Dienstleistungsangebot und Integrationsmöglichkeiten und dies ein Leben lang. Bei der Entfaltung ihres einzigartigen Potentials und der Verbesserung der Lebensqualität spielen Verfügbarkeit, Angemessenheit und fachliche Kompetenz der Dienste eine größere Rolle als der Schweregrad ihrer Behinderung.
Die Prinzipien der Betreuung der Stiftung beruhen hauptsächlich auf :
- ein Einbeziehen der Angehörigen bei Entscheidungen
- Erziehungsmodelle wie TEACCH, PECS, …
- individuell zugeschnittene Förderprogramme
- eine Reduzierung, oder sogar ein Absetzen, der Neuroleptika
Wertekodex
Rechte der Personen mit Autismus