Die Menschen mit Autismus müssen in den Genuss derselben Rechte und Vorteile kommen so wie alle anderen Personen in Europa unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten und in ihrem besten Interesse.
Diese Rechte sollten durch eine angemessene Gesetzgebung in jedem Land geltend gemacht, geschützt und in Kraft gesetzt werden.
Die Erklärungen der Vereinten Nationen über die Rechte der geistig behinderten Menschen (1971) und die Rechte der Menschen mit einer Behinderung (1975) sowie die anderen Erklärungen bezüglich Menschenrechte sollten berücksichtigt werden ; insbesondere für die Menschen mit Autismus sollten die folgenden Rechte mit aufgenommen werden :
(Die Charta von Autisme-Europe ist allerdings nur in französischer und englischer Version verfügbar.)