Das Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit einer Behinderung (UN-BRK) ist das erste juristisch bindende Instrument, das sich für die Rechte der Personen mit einer Behinderung interessiert und zwar aus dem Blickwinkel der Menschenrechte.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 28.Juli 2011, mit dem die luxemburgische Regierung das UN-BRK sowie ihr fakultatives Protokoll genehmigte, verpflichtet sich der luxemburgische Staat künftig, die Bestimmungen des Übereinkommens zu respektieren und sie anzuwenden.
Das angestrebte allgemeine Ziel ist die Inklusion. Ein System der Integration setzt sich für den Einschluss der « Problemfälle » ein. Im Gegensatz dazu bleibt beim System der Inklusion keiner im Abseits ; jeder wird so angenommen, wie er ist. Ein solches System macht allerdings nur dann Sinn, wenn unsere Umgebung im Vorfeld an die Bedürfnisse einer jeden Person angepasst ist.
Plan d’Action national
UN-Behindertenrechts- konvention