Die Fondation Autisme Luxembourg setzt sich dafür ein, dass die ethischen Grundsätze und die Grundrechte von Personen mit Autismus bei allen Problemen, die mit dieser Behinderung verbunden sind, eingehalten werden. Diese Grundrechte sind in der Charta für Personen mit Autismus definiert, die von Autism Europe 1992 veröffentlicht und am 9. Mai 1996 vom Europäischen Parlament im Rahmen einer schriftlichen Erklärung verabschiedet wurde.
Neben den Aktionen der Stiftung, sind die folgenden ethischen Richtlinien für sie maßgebend:
- Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Behinderten (1975)
- Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (1993)
- Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (2008)