Steuervorteil

Steuerlich absetzbar, falls Sie steuerpflichtig sind :

1) Da die Stiftung eine anerkannte gemeinnützige Vereinigung ist, sind Ihre Spenden an die Stiftung steuerlich absetzbar und zwar als Sonderausgaben des Spenders gemäß Artikel 109 und 112 L.I.R.

Um als Sonderausgabe absetzbar zu sein, muss die Gesamtsumme der Zuwendungen größer oder gleich 120 € sein. Die jährlich absetzbare Summe der Zuwendungen und Spenden darf 20 % des gesamten Nettoeinkommens oder 1.000.000 € nicht übersteigen.

2) Nach Erhalt Ihrer Spende werden wir Ihnen eine Empfangsbestätigung zuschicken, die als Beleg Ihrer Steuererklärung zugefügt werden soll.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Verwaltung der direkten Steuern (Administration des Contributions Directes).

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